Antrag auf Änderung der UVS-Beschlussvorlage über die Bauvoranfrage “Quartier 170” und Anforderung von Fassadenansichten

Lothar Blatt

Herrn Oberbürgermeister
Klaus Herzog

Antrag auf Änderung der UVS-Beschlussvorlage über die Bauvoranfrage “Quartier 170” und Anforderung von Fassadenansichten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der UVS-Beschlussvorlage über die Bauvoranfrage zur Bebauung des ”Quartiers 170” heißt es: >Der Bebauungsplan hat noch keine formelle Planreife, so dass die Bauvoranfrage nach § 34 BauGB zu beurteilen ist.< Ich beantrage, wie schon vor Wochen mündlich von mir ausgeführt, die Nachreichung von Fassadenansichten der beabsichtigten, künftigen Planung und einer Ansicht unter Einbeziehung des Sockels des bisherigen Offiziersgebäudes an der Josef-Dinges-Straße.
In der Begründung zur Beschlussvorlage ist ferner bezüglich der Standortverlagerung der bestehenden Fressnapf-Filiale in Aschaffenburg-Nilkheim zu lesen: >Diese Verlagerung sollte allerdings mit den Bauantragsunterlagen vertraglich nachgewiesen werden.<  Ich beantrage, das Wort “sollte” durch “muss” zu ersetzen.

Begründung:
Zu 1.  Zur Einschätzung, ob sich die Gebäude hinsichtlich der Bauweise in die  Umgebung im Baubestand bzw. im Zusammenhang mit den sonstigen Bebauungsplan-Bedingungen entlang der “Dienstleistungsachse Würzburger Straße” harmonisch einfügen, ist u. a. die Beurteilung einer einheitlichen und angepassten Höhenentwicklung (Geschossigkeit) im Straßenverlauf durch Fassadenansichten erforderlich.  Wenn diese bis zur Abstimmung nicht vorliegen, bleibt nur eine wietere Vertagung, da sonst ein wesentliches städtebauliches Kriterium zur Entscheidung fehlen würde.

Zu 2.  Das Wort “sollte” in dem Vertrag bedeutet keine verbindliche Zusage, dass im Falle eines Neubaues der bisherige Markt in Aschaffenburg-Nilkheim tatsächlich aufgegeben wird.  Das Wort “sollte” muss daher durch “muss” ersetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Blatt