Aschaffenburger Alois-Alzheimer-Allee

Aschaffenburger Alois-Alzheimer-Allee

Auf Antrag des UBV-Vorsitzenden Lothar Blatt werden der letzte Abschnitt der  „Ludwigsallee“ nach der Einmündung der „Schonbauer Straße“ und der erste Abschnitt der „Haibacher Straße“ bis zur Einmündung „Am Hasenkopf“ nach dem Entdecker der Alzheimer-Krankheit benannt, der von 1874 bis 1888 in Aschaffenburg lebte. Die Enthüllung des Straßenschildes durch Oberbürgermeister Klaus Herzog (SPD) erfolgt am Mittwoch, 29. Februar 2012 um 13.30 Uhr.
Lothar Blatt hat auch Frau Gertrud Weiß (Tübingen), die ihm persönlich bekannte Urenkelin Prof. Dr. med. Alois Alzheimers  (1864-1915) eingeladen.

UBV unterstützt Schweinheimer Grundstücksbesitzer

UBV unterstützt Schweinheimer Grundstücksbesitzer

Die Schweinheimer UBV-Stadträte Lothar Blatt und Willi Hart stellten am 21.11.2011 vor der Stadtratssitzung einen schriftlichen Eilantrag:

>Wegen Dringlichkeit beantragen wir, unseren beigefügten Antrag im Zusammenhang mit dem Zustandekommen der Naturschutzverordnung „Ehemaliger Standortübungsplatz Aschaffenburg-Schweinheim und Altenbachgrund“ gemäß § 21 der Geschäftsordnung ohne Einhaltung der Ladefrist zur Beratung und Abstimmung auf die Tagesordnung des Stadtratsplenums am Montag, 21. November 2011 zu setzen. Begründung: Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass bis zum 2. Dezember 2011 eine Normenkontrollklage erhoben werden müsste, wenn die Regierung von Unterfranken zuvor dem Antrag betroffener Grundstückeigentümer auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand des Naturschutzverfahrens und die Wiedereinsetzung des Einspruchsrecht nicht stattgeben würde.<

Gleichzeitig reichten Lothar Blatt und Willi Hart den nachfolgenden Beschlussvorschlag ein: „Wir beantragen, dass der Stadtrat in seiner Plenumssitzung am 21. November 2011 beschließen möge:

>Die Stadt Aschaffenburg unterstützt im Sinne eines transparenten und fairen Naturschutzverfahrens den Antrag der betroffenen Grundstückeigentümer auf Aufhebung der Naturschutzverordnung “Ehemaliger Standortübungsplatz Aschaffenburg und Altenbachgrund“ der Regierung von Unterfranken vom 24.11.2010, bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 2.12.2010. Die  Stadt Aschaffenburg unterstützt ebenso den Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens, damit die übergangenen Grundstückseigentümer noch ihre bisher nicht berücksichtigten Belange vorbringen können. Die Stadt Aschaffenburg teilt die Auffassung der betroffenen Grundstückseigentümer, dass sie ohne grobes Verschulden außerstande waren, ihre Belange fristgerecht vorzubringen.“ Begründung: Ohne Wissen und ohne Zustimmung der Eigentümer wurden über 100 nicht zum Standortübungsplatz private Äcker und Wiesen in das Naturschutzgebiet einbezogen. Der Aschaffenburger Stadtrat war vorher nicht ausreichend über den Vorgang informiert worden.<


Antrag auf Präsentation der Ergebnisse des Unicef-Kindertages vom 30.11.2011 im Aschaffenburger Rathaus

Lothar Blatt
an
Herrn Oberbürgermeister
Klaus Herzog

Antrag auf Präsentation der Ergebnisse des Unicef-Kindertages vom 30.11.2011 im Aschaffenburger Rathaus

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ich beantrage, dem Jugendhilfeausschuss und Stadtrat die Ergebnisse des Unicef-Kindertages vom 30. November 2011 im Aschaffenburger Rathaus zusammengefasst zu präsentieren.

Begründung:

Die Anregungen, Wünsche und Kritik unserer jungen Diskussionspartner/innen sollten gewürdigt und Realisierungsmöglichkeiten in unserer Heimatstadt erörtert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Blatt
UBV-Fraktionsvorsitzender

Antrag auf Information über die Verwirklichung der Selbstverpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention von 1992

Lothar Blatt
an
Herrn Oberbürgermeister
Klaus Herzog

Antrag auf Information über die Verwirklichung der Selbstverpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention von 1992

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ich beantrage, den Jugendhilfeausschuss und Stadtrat über den Stand der Verwirklichung der Selbstverpflichtungen der 1992 verabschiedeten UN-Kinderrechtskonvention in Aschaffenburg, Bayern und Deutschland zu informieren. Ich bitte, hierbei auch auf die besonderen Probleme von Asylbewerberkindern einzugehen.

Begründung:

Erst 18 Jahre nach Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention beendete die Bundesregierung ihre Weigerung, die 1992 festgelegten Ansprüche auch Flüchtlingskindern zuzugestehen. Doch noch immer sind welche in Abschiebegefängnissen untergebracht, dürfen keine Schule besuchen und keine Ausbildung absolvieren. Das Geld, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zubilligt wird, liegt unter den Hartz-IV-Sätzen. Hilfen zur Teilhabe werden ihnen in Bayern nur eingeschränkt gewährt.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Blatt
UBV-Fraktionsvorsitzender