Antrag auf Information über die Verwirklichung der Selbstverpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention von 1992

Lothar Blatt
an
Herrn Oberbürgermeister
Klaus Herzog

Antrag auf Information über die Verwirklichung der Selbstverpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention von 1992

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ich beantrage, den Jugendhilfeausschuss und Stadtrat über den Stand der Verwirklichung der Selbstverpflichtungen der 1992 verabschiedeten UN-Kinderrechtskonvention in Aschaffenburg, Bayern und Deutschland zu informieren. Ich bitte, hierbei auch auf die besonderen Probleme von Asylbewerberkindern einzugehen.

Begründung:

Erst 18 Jahre nach Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention beendete die Bundesregierung ihre Weigerung, die 1992 festgelegten Ansprüche auch Flüchtlingskindern zuzugestehen. Doch noch immer sind welche in Abschiebegefängnissen untergebracht, dürfen keine Schule besuchen und keine Ausbildung absolvieren. Das Geld, das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zubilligt wird, liegt unter den Hartz-IV-Sätzen. Hilfen zur Teilhabe werden ihnen in Bayern nur eingeschränkt gewährt.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Blatt
UBV-Fraktionsvorsitzender

Schreibe einen Kommentar