Antrag zum ehemaligen Standortübungsplatz Aschaffenburg und Altenbachgrund

Lothar Blatt / Willi Hart

An Herrn Oberbürgermeister

Klaus Herzog

Antrag zum ehemaligen Standortübungsplatz Aschaffenburg und Altenbachgrund

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir beantragen, dass der Stadtrat in seiner Plenumssitzung am 21. November 2011 beschließen möge:

„Die Stadt Aschaffenburg unterstützt im Sinne eines transparenten und fairen Naturschutzverfahrens den Antrag der betroffenen Grundstückeigentümer auf Aufhebung der Naturschutzverordnung “Ehemaliger Standortübungsplatz Aschaffenburg und Altenbachgrund“ der Regierung von Unterfranken vom 24.11.2010, bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 2.12.2010.

Die  Stadt Aschaffenburg unterstützt ebenso den Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens, damit die übergangenen Grundstückseigentümer noch ihre bisher nicht berücksichtigten Belange vorbringen können. Die Stadt Aschaffenburg teilt die Auffassung der betroffenen Grundstückseigentümer, dass sie ohne grobes Verschulden außerstande waren,  ihre Belange fristgerecht vorzubringen.“

Begründung:

Ohne Wissen und ohne Zustimmung der Eigentümer wurden über 100 nicht zum Standortübungsplatz private Äcker und Wiesen in das Naturschutzgebiet einbezogen.

Der Aschaffenburger Stadtrat war vorher nicht ausreichend über den Vorgang informiert worden.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Blatt / Willi Hart

Antrag zur Geschäftsordnung gemäß § 21: Ehemaliger Standortübungsplatz Aschaffenburg und Altenbachgrund

Lothar Blatt / Willi Hart

An Herrn Oberbürgermeister 

Klaus Herzog

Antrag zur Geschäftsordnung gemäß § 21:

Ehemaliger Standortübungsplatz Aschaffenburg und Altenbachgrund

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wegen Dringlichkeit beantragen wir, unseren beigefügten Antrag im Zusammenhang mit dem Zustandekommen der Naturschutzverordnung „Ehemaliger Standortübungsplatz Aschaffenburg-Schweinheim und Altenbachgrund“ gemäß § 21 der Geschäftsordnung ohne Einhaltung der Ladefrist zur Beratung und Abstimmung auf die Tagesordnung des Stadtratsplenums am Montag, 21. November 2011 zu setzen.

Begründung:

Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass bis zum 2. Dezember 2011 eine Normenkontrollklage erhoben werden müsste, wenn die Regierung von Unterfranken zuvor dem Antrag betroffener Grundstückeigentümer auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand des Naturschutzverfahrens und die Wiedereinsetzung des Einspruchsrecht nicht stattgeben würde.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Blatt / Willi Hart