Archiv der Kategorie: Allgemein

Main-Echo Richtigstellung

Main-Echo  Richtigstellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verwunderung las ich auf Seite 15 im Main-Echo vom 1. Juli 2010 , dass ich im Stadtratsplenum am 21. Juni 2010 die Gelegenheit genutzt hätte, genau dieselbe Frage zu stellen wie bereits im Senat. In der vergangenen Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates (PVS) war ich aber nicht anwesend, sondern mein Vertreter. UBV-Stadtrat Willi Hart hat sich am 8. Juni 2010 jedoch auch nicht in der zitierten Weise geäußert. Wir erwarten eine Korrektur Ihrer unkorrekten Behauptungen!
Uns geht es nicht um die Reklameständer („Kundenstopper“) ansich, so meine Ausführungen am 21. Juni 2010 zur neuen Werbeanlagensatzung der Stadt Aschaffenburg, sondern dass manche Firmen damit leider die Plattenstreifen für Kinderwägen, Rollatoren und Rollstühle blockieren. Dies wurde in dem Artikel „Von Las Vegas weit entfernt“ diskret verschwiegen.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Blatt
UBV-Fraktionsvorsitzender

Verkehrsberuhigung in der Kahlgrundstraße

Unabhängige Bürgervertretung (UBV)

Verkehrsberuhigung in der Kahlgrundstraße

Mit Schreiben vom 03.12.2009 beantragten die UBV, für die Kahlgrundstraße in beiden Richtungen die erlaubte Fahrgeschwindigkeit generell auf 40km/h zu beschränken. Ferner sollte das Ortsschild wieder vor der Nordseite der Autobahnbrücke aufgestellt werden, wo es früher platziert war. Als Begründung wurde angegeben:

„Für die Kahlgrundstraße besteht von 22 Uhr nachts bis 6 Uhr morgens eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Anwohner/innen berichteten der UBV, dass sich jedoch kaum ein/e Autofahrer/innen danach richte. In dieser Periode erfolgten üblicherweise keine Radarmessungen. Die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h werde auch tagsüber von vielen ignoriert, wie die UBV-Stadträte zu verschiedenen Zeiten an unterschiedlichen Tagen feststellen konnten. Nur während der Geschwindigkeitsmessungen, die vorab im Main-Echo und in Radio Primavera bekannt gegeben werden, halten sich die meisten daran.

Die generelle Beschränkung der erlaubten Fahrgeschwindigkeit auf 40 km/h brächte eine ganztätige Verringerung der Lärmbelästigungen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Kahlgrundstraße.

Geschwindigkeitskontrollen müssen unauffälliger erfolgen und vor allem auch zu „untypischen Zeiten“. Hilfreich wäre eine festinstallierte Radaranlage, bei der Fahrzeuglenker/innen nicht wissen können, wann eine Kamera aufnahmebereit ist.

Bei einer Platzierung des Ortsschildes vor der Nordseite der Autobahnbrücke müssten die Fahrer/innen frühzeitiger ihre Motorbremse oder Bremse einschalten, was eine zusätzliche Reduzierung des Lärmpegels zur Folge hätte.“

Auf unseren Antrag vom 03.12.2099 erhielten wir ein Schreiben der Stadtverwaltung vom 28.04.2010 mit folgendem Inhalt:

„Regelung und Überwachung des fließenden Verkehrs in der Kahlgrundstraße

Sehr geehrter Herr Stadtrat Blatt,

verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm richten sich nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 23.11.2007.

Gemäß Zimmer 2.3 dieser Richtlinien soll durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen … mindestens ein Pegelminderung um 3 dB(A) bewirkt werden, wobei grundsätzlich straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen überhaupt erst dann in Betracht kommen, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel den in den Richtlinien vorgegebenen Richtwert überschreitet (Ziffer 2.1 der Richtlinien).

Aufgrund der dort vorhandenen Zahlen wurde vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz eine Einschätzung des Lärmwertes in der Kahlgrundstraße vorgenommen. Demnach liegt dieser unter dem Richtwert für allgemeine und reine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete von 70 dB(A) sowie dem für Kern, Dorf- und Mischgebiete von 72 dB(A). Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 40 km/h würde sich zudem der Lärmpegel um aufgerundet maximal 2dB(A) verringern.

Die von Ihnen beantragte Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h in der Kahlgrundstraße würde damit nicht im Einklang mit den Lärm-Schutzrichtlinien-StV stehen.

Die seinerzeitige Versetzung der Ortstafel stand in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Außerortsbereich aus Richtung Johannesberg kommend. Nachdem nunmehr vor und nach der Ortstafel die selbe zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt, kann ich von einer erneuten Versetzung keinen positiven Effekt auf die Geschwindigkeitsentwicklung erkennen.

In der Gesamtbetrachtung darf nicht übersehen werden, das die Kahlgrundstraße als Teil der Staatstraße 2309 der Verbindung weiter Teile des nördlichen Landkreises Aschaffenburg mit der Stadt Aschaffenburg dient. Auf einer Staatsstraße wird zwangsläufig regelmäßig mehr Verkehr stattfinden als beispielsweise in der Anliegerstraße eines reinen Wohngebietes.

Durch das Tiefbauamt werden regelmäßig Erhebungen über mehrere Tage der in der Kahlgrundstraße gefahrenen Geschwindigkeiten erhoben. Eine durchgeführte Erhebung im September und Oktober 2008 ergab in Richtung stadtauswärts einen Wert „v85“ von 57 km/h und stadteinwärts von 55 km/h. Dieser Wert besagt, dass 85 % der gemessenen Fahrzeuge maximal die jeweilige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h allenfalls in solch geringem Maße überschritten, dass nach den Verkehrsüberwachungsrichtlinien nicht einmal eine Sanktion in Form eines Verwarnungsgeldes erhoben würde. Ihre bei Lokalterminen zu verschiedenen Zeit gewonnenen Beobachtungen werden durch diese Zahlen nicht bestätigt.

Die Stadt Aschaffenburg hat seit dem Jahr 2005 die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in der Kahlgrundstraße verstärkt. Als Ergebnis dieser Bemühungen konnte die Beanstandungsquote von früher im Einzelfall von teilweise mehr als 10 % deutlich gesenkt werden. Ähnliche Erfahrungen schildert die Polizei für ihre Messungen. Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen, dass es sich bei der Kahlgrundstraße um die einzige Straße in Aschaffenburg handelt, in welcher bei Geschwindigkeitskontrollen abwechselnd sämtliche uns zur Verfügung stehende technische Arten der Messung zum Einsatz kommen.

Für die von Ihnen geforderten stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gelten nach wie vor die Ihnen bekannten Vorschriften, welche den Kommunen grundsätzlich keine Befugnis zur Aufstellung solcher Geräte einräumen. Unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit sehe ich in einer solchen Anlage auch kein geeignetes Mittel um der von Ihnen beschriebenen Situation wirksam abzuhelfen. Ortsfeste Geschwindigkeitsmessanlagen entfalten ihre Wirkung ausschließlich punktuell im unmittelbaren Bereich der Überwachungsörtlichkeit. Im Gegensatz zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung sin diese ortskundigen Kraftfahrer in relativ kurzer Zeit bekannt mit der Folge, dass ein Großteil der Verkehrsteilnehmer vor dem Messbereich abbremst und in diesem die zulässige Höchstgeschwindigkeit exakt einhält. Vor und nach dem Mess- bzw. Erfassungsbereich der Anlage wird dagegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit einer weiteren Kontrolle erfahrungsgemäß häufig überschritten. Das bayerische Staatsministerium des Inneren berichtete in einer Stellungnahme vom 10.05.2007 von Beobachtungen, dass Verkehrsteilnehmer erst unmittelbar vor dem Messbereich abrupt abbremsen, ihr Geschwindigkeitsverhalten anpassen und nach passieren der Anlage wieder zügig beschleunigen, ohne weiter auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu achten. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass mit diesen beschriebenen Änderungen das Fahrverhaltens negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung (erhöhte Geräuschentwicklung durch das Abbremsen und erneute Beschleunigen) nicht auszuschließen sind.

Wie Sie an den Maßnahmen der vergangenen Jahre erkennen können, nehme ich Ihr Anliegen nach Schutz vor Verkehrslärm und Reduzierung der Geschwindigkeiten sehr ernst. Ich habe daher das zuständige Fachamt angewiesen, die verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung in der Kahlgrundstraße fort zu setzen und die weitere Situation aufmerksam zu beobachten. Auch das Tiefbauamt wird weiterhin durch regelmäßiges Aufstellen der Geschwindigkeitsanzeigetafel versuchen, die Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung verträglicher Geschwindigkeiten zu bewegen.

Herr Alfred Streib, der Ihren Antrag mit unterzeichnet hat, erhält eine eigene Ausfertigung dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Herzog, Oberbürgermeister“

Antrag auf Verkehrsberuhigung in der Kahlgrundstraße und die Stellungnahme der Stadtverwaltung werden im öffentlichen Planungs- und Verkehrssenat am 6. Juli 2010 ab 17 Uhr unter dem Tagesordnungspunkt 13 behandelt. Eine rege Teilnahme der Betroffenen als Zuhörer/innen wäre wünschenswert. Ich werde mich äußern. Vielleicht nehmen auch andere Stadträte Stellung.

Lothar Blatt, UBV-Fraktionsvorsitzender

lothar.blatt@ubv-aschaffenburg.de

Beleuchtung des Parkplatzes am Altstadtfriedhof

Unabhängige Bürgervertretung (UBV)

Beleuchtung des Parkplatzes am Altstadtfriedhof

Die Unabhängige Bürgervertretung (UBV) beantragte mit Schreiben vom 11.01.2009 die Beleuchtung des Parkplatzes am Aschaffenburger Altstadtfriedhof. Wegen fehlender Lampen kam es in den Abendstunden und nachts immer wieder zur Gefährdungen.
Mit Schreiben vom 13.10.2009 teilte nun Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog mit, dass nach Allerheiligen in der 45. Kalenderwoche am Parkplatz des Altstadtfriedhofes sechs Lichtpunkte installiert werden. Ferner werden zwei Stellplätze, deren Deckschicht durch Baumwurzeln Risse und Aufwölbungen aufweisen, durch die Stadt saniert.
Vielen Dank, auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger !

Lothar Blatt,
UBV-Vereins- und -Fraktionsvorsitzender

Artikel für das Schweinheimer Mitteilungsblatt – Abrisspläne für das Schweinheimer Stabsgebäude schon Jahre vor dem Brand

12.10.2009  Artikel für das Schweinheimer Mitteilungsblatt

Unabhängige Bürgervertretung (UBV)

Abrisspläne für das Schweinheimer Stabsgebäude schon Jahre vor dem Brand

Wer immer das ehemalige US-Headquarter der Aschaffenburger Ready-Kaserne angezündet hat: Sie oder er hat dem damaligen Besitzer, der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA), doch nur einen Gefallen getan. Bislang verschwiegen wurde nämlich, dass die BIMA bereits im Jahr 2000 und erneut 2005 bei der Stadt Aschaffenburg einen Abrissantrag für das Stabsgebäude und die beiden Mannschaftsgebäude eingereicht hatte. Nach Einsicht in die Akten des Bauordnungsamtes berichteten wir dies vor Kurzem im Stadtrat. Wir rügten das Stadtentwicklungsreferat, weil es vor einem Jahr bei der Diskussion über den Bauantrag für einen Tiermarkt an der Stelle des feuergeschädigten Gebäudes sowie dem alternativen Vorschlag der UBV auf Renovierung und Nutzungsänderung als Zulassungsstelle, Sportamt, Ordnungsamt und Café dem Stadtrat diese Informationen vorenthielt. Auch der Öffentlichkeit und vermutlich ebenso dem Amtsgericht waren die schon lange vor der Brandstiftung bestehenden Abrisspläne und der Verzicht der Stadtverwaltung auf Einwände nicht bekannt.

Lothar Blatt (UBV-Fraktionsvorsitzender)
Willi Hart (UBV-Fraktionsgeschäftsführer)

Einladung zum UBV-Treffen Mittwoch, 28.10.2009, 20.00 Uhr im Rathaus

UBV-Treffen Mittwoch, 28.10.2009, 20.00 Uhr, Rathaus

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit laden wir Euch zum nächsten Treffen am Mittwoch, 28.10.2009 um 20.00 Uhr im Besprechungsraum E des Rathauses neben dem UBV-Büro (Eingang Stiftsplatz, ehemaliger Ratskeller) ein.

Wir geben einen Rückblick der bisherigen Aktiväten der UBV-Stadtratsfraktion.

Ebenso berichten wir über die aktuelle Lokalpolitik und Vorhaben der nächsten Zeit.

Gerne nehmen wir Wünsche und Anregungen entgegen.

Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Gebt bitte Bescheid, wenn Ihr kommen könnt.

Herzliche Grüße

Lothar Blatt
UBV-Vereins- und Fraktionsvorsitzender

Leserbrief zu „Brandstiftung nicht nachzuweisen“ im Main-Echo, Stadt Aschaffenburg, vom 10.09.2009, S. 18

Abrisspläne schon Jahre vor dem Brand

Wer immer das ehemalige Stabsgebäude der Aschaffenburger Ready-Kaserene angezündet haben mag: Sie oder er hat dem damaligen Besitzer, der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA) einen Gefallen getan. Bislang verschwiegen wurde nämlich, dass die BIMA bereits im Jahr 2000 und erneut 2005 bei der Stadt Aschaffenburg einen Abrissantrag für das Headquarter und die beiden Mannschaftsgebäude eingereicht hatte. Nach Einsicht in die Akten des Bauordnunsamtes berichtete dies Lothar Blatt, der Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen Bürgervertretung (UBV), letzte Woche im Stadtrat. Er beklagte zu Recht, dass vor einem Jahr beim Bauantrag für einen Tiermarkt an der Stelle des feuergeschädigten Gebäudes sowie dem alternativen Vorschlag der UBV auf Renovierung und Nutzungsänderung als Zulassungsstelle, Sportamt und Café dem Stadtrat diese Informationen vorenthalten wurden. Auch der Öffentlichkeit und vermutlich ebenso dem Gericht waren die schon lange vor der Brandstiftung gefassten Abrisspläne und der Verzicht der Stadtverwaltung auf Einwände nicht bekannt.

Heiko Fries

Einladung zur UBV-Wanderung am 17. Januar 2009

Liebe UBV-Kolleginnen, Kollegen und Interessierte!

Alles Gute für 2009 und die Zukunft!

Um das neue Jahr gebührend zu empfangen, laden wir auch im Namen der Vorstandschaft herzlich zu unsere traditionellen Winterwanderung ein.

Treffpunkt ist am Samstag, 17. Januar 2009 um 14:00 Uhr auf dem unteren Parkplatz zur Hohen Warte. Um 15:00 Uhr versammeln wir uns im oberen Raum des Gasthauses zu einem Rück- und Ausblick über die Stadtratsarbeit. Gegen 15:30 Uhr werden wir mit Spanferkelbraten, Knödeln Soße und Rotkraut verwöhnt, danach wollen wir noch etwas gemütlich beisammen ein.

Gebt bitte bescheid wenn ihr teilnehmt, damit wir planen können: Tel. 96633 oder
lothar.blatt@ubv-aschaffenburg.de

Herzliche Grüße

Lothar Blatt

Das Mitgliedertreffen am 29.10.2008 im UBV-Fraktionsbüro

Informativ & Lecker

Der Ansturm konnte bewältigt werden, und die „inoffizielle“ Einweihung des kleinen aber feinen UBV-Büros im Ratskeller des Aschaffenburger Rathhaus ist vorüber.

Ein großes Lob der Stadt Aschaffenburg für die Bereitstellung dieser Räumlichkeiten.

Unser Mitgliedertreffen haben wir nach Besichtigung der neuen Wirkungsstätte im nahegelegenen Konferenzraum (10 Meter über’n Flur) verbracht.

Natürlich war der „Harte Kern“ inclusive unserem Ehrenvorsitzenden Hans Herold, und die beiden UBV-Stadträte Lothar Blatt und Wilhelm Hart anwesend. Auch ein neuer Gast hat sich zu uns gesellt und mit uns die leckeren heißen Würste (vom Willi!), Knabberein und Getränke genossen, dabei haben wir uns von unseren Stadträten über die neusten Entwicklungen in der Aschaffenburger (Bau-)Politik informieren lassen.

Ein gelungenes Mitgliedertreffen, ein voller Kopf und ein satter Bauch – was braucht man mehr.

Danke fürs Organisieren

Heiko

(…Würstchen gibts nicht immer, aber wer sich trotzdem interessiert, der ist zum nächsten Treffen jetzt schon ganz herzlich eingeladen!!!)

Einladung zum Mitgliedertreffen am 29.10.2008 im UBV-Fraktionsbüro

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jede Fraktion des Aschaffenburger Stadtrates hat nun ein eigenes Büro im Rathaus in den ehemaligen Räumen des Ratskellers. Dort können wir zukünftig auch Sprechstunden anbieten. Der Eingang ist vom Stiftsplatz aus.

Wir möchten Euch am Mittwoch, 29. Oktober 2008 um 20.00 Uhr das Büro gern zeigen und anschließend im danebenliegenden Konferenzraum über unsere Stadtratsarbeit berichten.

Herzliche Grüße

Lothar Blatt